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Vergabe

Reinigungsvertrag ausschreiben: Leistungsverzeichnis und Kennzahlen

Wie ein Leistungsverzeichnis aufgebaut wird, welche Angaben Anbieter für ein vergleichbares Angebot brauchen und welche Vertragspunkte oft fehlen.

Stand: 07.08.2026 8 Min. Lesezeit Hauser Gebäudeservice

Besprechung zur Vergabe von Reinigungsleistungen
Kurz gesagt

Vergleichbare Angebote entstehen nur mit einem Raumbuch (Fläche, Bodenbelag, Nutzung je Raum) und einem Leistungsverzeichnis, das je Raumgruppe Tätigkeit und Intervall festlegt. Wer nur Quadratmeter und „bitte Angebot“ verschickt, erhält Zahlen, die sich nicht vergleichen lassen. Ebenso wichtig sind Regelungen zu Ansprechpartner, Qualitätskontrolle, Reaktionszeiten, Schlüsselverwaltung und Preisanpassung.

Was gehört ins Raumbuch?

Das Raumbuch ist die Grundlage jeder Kalkulation. Je Raum werden erfasst:

  • Raumnummer und Bezeichnung
  • Fläche in Quadratmetern
  • Bodenbelag
  • Nutzungsart und Personenzahl
  • Möblierungsgrad
  • Besonderheiten: Sicherheitsbereich, Sperrzeiten, empfindliche Oberflächen

Fehlt das Raumbuch, kalkulieren Anbieter mit Annahmen – und wer die günstigsten Annahmen trifft, gewinnt. Das rächt sich nach wenigen Monaten.

Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?

Das Leistungsverzeichnis ordnet jeder Raumgruppe Tätigkeiten mit Intervall zu. Statt „Reinigung nach Bedarf“ steht dort:

Auszug aus einem Leistungsverzeichnis
RaumgruppeTätigkeitIntervall
SanitärWC-Becken reinigen und desinfizierenarbeitstäglich
SanitärFliesenspiegel vollständigwöchentlich
BüroBoden nebelfeucht wischen2× wöchentlich
BüroFreie horizontale Flächen abwischenwöchentlich
AlleTürgriffe und Lichtschalterarbeitstäglich
AlleOberkanten über Greifhöhequartalsweise

Nur so lassen sich Angebote gegenüberstellen – und nur so ist im Streitfall belegbar, was geschuldet war.

Welche Vertragspunkte werden häufig vergessen?

  • Fester Ansprechpartner mit Vertretungsregelung und Erreichbarkeit
  • Reaktionszeit bei Reklamationen und bei Sonderlagen wie Wasserschäden
  • Qualitätskontrolle: Turnus, Prüfschema, Protokollform, gemeinsamer Objektbegang
  • Schlüssel- und Zutrittsregelung mit Quittung und Haftung für Schließanlagen
  • Verbrauchsmaterial: wer beschafft, wer bezahlt, wer füllt nach
  • Feiertagsregelung: entfällt die Leistung ersatzlos oder wird sie nachgeholt?
  • Preisanpassung: Kopplung an Tarifentwicklung, Ankündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht ab einer bestimmten Erhöhung
  • Personalwechsel: Wird das Stammteam zugesagt oder ist freier Austausch möglich?
  • Nachweis der Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme

Wie bewertet man Angebote fair?

Der reine Monatspreis sagt wenig. Aussagekräftiger ist die Rückrechnung auf die Leistungsstunde und die daraus folgende Flächenleistung. Liegt ein Anbieter deutlich unter den anderen, gibt es meist nur drei Erklärungen: Er hat weniger Leistung kalkuliert, er rechnet mit unrealistischen Flächenleistungen, oder er bezahlt sein Personal nicht tarifgerecht. Alle drei Varianten werden im Betrieb teurer als die Ersparnis im Angebot.

Eine gemischte Bewertung aus Preis (etwa 60 Prozent) und Qualitätskriterien wie Referenzen, Qualifikation, Qualitätssicherung und Regionalität (etwa 40 Prozent) führt erfahrungsgemäß zu deutlich stabileren Vertragsverhältnissen.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Üblich sind zwölf bis 36 Monate. Kürzere Laufzeiten erschweren es dem Dienstleister, ein stabiles Team aufzubauen; sehr lange Laufzeiten ohne Anpassungsmechanismus sind für beide Seiten riskant. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ist gängig.

Sie sollte. Ohne Begehung kalkulieren Anbieter über Annahmen, und die Angebote sind nicht vergleichbar. Ein gemeinsamer Besichtigungstermin für alle Bieter ist der sauberste Weg.

Je nach Ausgestaltung kann ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegen. Das sollte vor der Vergabe rechtlich geprüft und in den Unterlagen adressiert werden.

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