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Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigung: Wie oft ist oft genug?

Tägliche Reinigung für alles ist teuer und trotzdem unzureichend. So wird ein Reinigungsplan nach Raumgruppen getaktet – mit Beispielen für Büro, Praxis und Verkaufsfläche.

Stand: 07.08.2026 6 Min. Lesezeit Hauser Gebäudeservice

Reinigungswagen mit Arbeitsmaterial im Flur eines Bürogebäudes
Kurz gesagt

Die Unterhaltsreinigung hält ein Gebäude im laufenden Betrieb sauber. Ihr Takt sollte sich nach der Nutzungsfrequenz einzelner Raumgruppen richten, nicht nach einem einheitlichen Wert fürs ganze Objekt. Sanitär, Teeküche und Eingang brauchen in der Regel tägliche Reinigung, klassische Büroflächen zwei- bis dreimal wöchentlich, Nebenräume wöchentlich. Diese Staffelung senkt die Kosten und verbessert gleichzeitig das Ergebnis dort, wo es auffällt.

Was gehört zur Unterhaltsreinigung?

Die Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Pflegereinigung. Sie entfernt den alltäglichen Schmutz, bevor er sich festsetzt – und ist damit die günstigste Form des Werterhalts. Zum Standardumfang gehören:

  • Böden kehren, saugen und nebelfeucht wischen
  • Horizontale Flächen bis Greifhöhe abwischen
  • Sanitärobjekte reinigen, desinfizieren und Verbrauchsmaterial auffüllen
  • Abfallbehälter leeren und Wertstoffe trennen
  • Türgriffe, Lichtschalter und andere Kontaktflächen abwischen
  • Glas in Türen und Trennwänden im Griffbereich

Nicht enthalten sind Leistungen, die einen Aufbau lösen – etwa das Entfernen alter Pflegefilme. Dafür ist die Grundreinigung zuständig.

Wie entsteht ein sinnvoller Reinigungsplan?

Ein belastbarer Plan entsteht in vier Schritten:

  1. Raumbuch anlegen: Alle Flächen mit Größe, Bodenbelag und Nutzung erfassen.
  2. Raumgruppen bilden: Räume mit ähnlicher Beanspruchung zusammenfassen.
  3. Intervall je Gruppe festlegen – siehe Tabelle unten.
  4. Nach drei Monaten nachjustieren: Wo wird reklamiert, wo ist zu viel Leistung?
Orientierungswerte für Bürogebäude
RaumgruppeBeispielEmpfohlenes Intervall
HochfrequenzSanitär, Teeküche, Eingang, Aufzugtäglich
ArbeitsflächenEinzel- und Großraumbüros2–3× wöchentlich
WechselnutzungBesprechungs- und Schulungsräumewöchentlich bzw. nach Belegung
NebenflächenArchiv, Technik, Lagermonatlich
Sichtflächen obenSchränke, Leuchten, Lüftungsgitterquartalsweise

Was ändert sich je nach Branche?

Die Grundlogik bleibt, die Schwerpunkte verschieben sich:

  • Arztpraxis: Behandlungsräume arbeitstäglich, Kontaktflächen mit Flächendesinfektion, getrennte Utensilien für reine und unreine Bereiche.
  • Gastronomie: Küche nach jedem Betriebstag, Gasträume vor Öffnung, dokumentierte Reinigungsnachweise für die Lebensmittelüberwachung.
  • Einzelhandel: Verkaufsfläche vor Ladenöffnung, Kassenzone und Umkleiden mehrfach täglich, Schaufensterglas wöchentlich.
  • Schule und Kita: Sanitär und Kontaktflächen arbeitstäglich, Bodenreinigung nach Nutzungsintensität, in der Regel angelehnt an DIN 77400.

Woran merkt man, dass das Intervall stimmt?

Ein gutes Zeichen ist, dass niemand über Reinigung spricht. Konkrete Warnsignale für ein zu langes Intervall sind Randschmutz an Sockelleisten, stumpfe Laufstraßen auf Hartböden, Kalkränder in Sanitärbereichen und volle Abfallbehälter am Vormittag. Umgekehrt deutet gleichbleibend makelloser Zustand in wenig genutzten Räumen darauf hin, dass dort Leistung eingespart werden kann – und an anderer Stelle besser eingesetzt ist.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Bei der Sichtreinigung wird nur entfernt, was sichtbar ist – etwa Papier auf dem Boden. Die Unterhaltsreinigung arbeitet dagegen flächendeckend nach einem festen Leistungsverzeichnis, unabhängig davon, ob eine Fläche im Einzelfall sichtbar verschmutzt ist.

Nicht überall. Hygienisch relevant sind vor allem Sanitärbereiche, Kontaktflächen und Bereiche mit Lebensmittelbezug – diese sollten arbeitstäglich gereinigt werden. Für klassische Büroflächen genügen in der Regel zwei bis drei Einsätze pro Woche.

Das ist Vereinbarungssache und sollte im Vertrag stehen. Häufig übernimmt der Dienstleister Beschaffung und Nachfüllen, abgerechnet nach Verbrauch – das erspart dem Auftraggeber die Bevorratung.

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