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Gastronomie

Hygiene in der Gastronomie: HACCP-konforme Reinigung

Was ein Reinigungs- und Desinfektionsplan enthalten muss, welche Bereiche täglich dran sind und worauf die Lebensmittelüberwachung achtet.

Stand: 07.08.2026 7 Min. Lesezeit Hauser Gebäudeservice

Küchen- und Spüldienst in einem gastronomischen Betrieb
Kurz gesagt

Gastronomiebetriebe brauchen einen schriftlichen Reinigungs- und Desinfektionsplan als Teil ihres HACCP-Konzepts. Er legt für jeden Bereich fest: was, womit, wie oft, von wem und wie kontrolliert. Küche, Kontaktflächen und Spülbereich sind arbeitstäglich zu reinigen, Dunstabzug und Fettfang in kürzeren Intervallen als oft angenommen. Entscheidend für die Kontrolle ist nicht nur der Zustand, sondern der lückenlose Nachweis.

Was muss im Reinigungs- und Desinfektionsplan stehen?

Der Plan ist Pflichtbestandteil der Eigenkontrolle nach der EU-Lebensmittelhygiene- verordnung. Er muss für jeden Bereich fünf Fragen beantworten:

Pflichtangaben im Reinigungs- und Desinfektionsplan
SpalteInhalt
Waskonkretes Objekt oder Fläche, z. B. „Arbeitstisch Vorbereitung“
WomitProdukt, Dosierung und Einwirkzeit
Wann / wie oftIntervall, z. B. „nach jeder Nutzung“ oder „arbeitstäglich“
Wernamentlich benannte Verantwortliche oder Funktion
Kontrollewer prüft wann und wie die Ausführung

Der Plan muss im Betrieb aushängen oder jederzeit greifbar sein und mit der Realität übereinstimmen. Eine Vorlage aus dem Internet, die nicht zum Betrieb passt, ist bei einer Kontrolle eher ein Nachteil als ein Nachweis.

Welche Bereiche wann?

Orientierungswerte für gastronomische Betriebe
BereichIntervall
Arbeitsflächen mit Lebensmittelkontaktnach jeder Nutzung, mindestens arbeitstäglich
Böden Küche und Spülbereicharbeitstäglich
Handwaschbecken, Seifen- und Papierspenderarbeitstäglich
Kühl- und Tiefkühlräumewöchentlich, Türgriffe täglich
Dunstabzugshaube, Filterwöchentlich bis monatlich je nach Nutzung
Fettabscheidernach Betriebsgröße, mindestens monatlich prüfen
Gasträume, Sanitär für Gästetäglich, bei Betrieb mehrfach
Lagerräume, Regalewöchentlich bis monatlich
Grundreinigung Küche komplett1–2× jährlich

Warum getrennte Utensilien so wichtig sind

Die häufigste vermeidbare Ursache für Kreuzkontamination ist das Wischsystem. Bewährt hat sich ein Farbleitsystem, das im ganzen Betrieb einheitlich verwendet wird – etwa rot für Sanitär, blau für Gasträume, grün für Küchen und gelb für den Spülbereich. Mikrofaserbezüge werden nach jedem Einsatz gewechselt und desinfizierend aufbereitet, nicht ausgespült und weiterverwendet.

Worauf achtet die Lebensmittelüberwachung?

  • Existiert ein aktueller, betriebsspezifischer Reinigungs- und Desinfektionsplan?
  • Sind Reinigungsnachweise lückenlos geführt und unterschrieben?
  • Sind Reinigungsmittel für den Lebensmittelbereich zugelassen und korrekt gelagert?
  • Werden Einwirkzeiten eingehalten – oder wird zu früh nachgewischt?
  • Sind schwer zugängliche Stellen sauber: unter Geräten, hinter Kühlschränken, in Bodenabläufen, an Fugen und Silikonnähten?
  • Ist das Personal nachweislich zur Hygiene geschult?

Für Betriebe in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis kommt hinzu, dass die Kontrollergebnisse zunehmend öffentlich diskutiert werden. Eine saubere Dokumentation ist damit auch ein Reputationsthema – und der Grund, warum viele Betriebe die Reinigung an einen Dienstleister übertragen, der die Nachweise mitführt.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

In Bereichen mit Lebensmittelkontakt ist nach der Reinigung eine Desinfektion erforderlich. Reinigung entfernt Schmutz, Desinfektion reduziert Keime – ohne vorherige Reinigung wirkt ein Desinfektionsmittel nur eingeschränkt.

Üblich und empfehlenswert ist eine Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Überwachungsbehörde und das betriebseigene HACCP-Konzept.

Zwischenreinigungen ja, die Hauptreinigung nicht. Sie erfolgt nach Betriebsschluss, damit Einwirkzeiten eingehalten werden können und keine Reinigungsmittel in die Nähe offener Lebensmittel gelangen.

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